Verg 16/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-19, Verg 16/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-19, Verg 16/16
Verg 16/16Obergericht19.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 16/16 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-19
Aktenzeichen: Verg 16/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1219.VERG16.16.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
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Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) vom 3. Mai 2016 (VK VOL 27/2015) wird zurückgewiesen.
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Der Antrag der Antragstellerin vom 23. Oktober 2019 auf ergänzende Akteneinsicht wird abgelehnt.
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Der Antrag der Antragstellerin vom 13. November 2019 auf Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 148 ZPO in Verbindung mit § 73 Nr. 2 GWB und § 175 Abs. 2 GWB wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 13. März 2019, 1 BR 18/19) wird abgelehnt.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
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Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf € ….
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