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23 U 47/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-28, 23 U 47/19
23 U 47/19Obergericht28.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-28
Aktenzeichen: 23 U 47/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0128.23U47.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.03.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin oder Streithelferin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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