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1 UF 182/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-12, 1 UF 182/19
1 UF 182/19Obergericht12.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 1 UF 182/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0212.1UF182.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Familiensenat
Gerichtskosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
II. Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin D… in E… ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
III. Dem Kindesvater wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin F… in G… ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
IV. Beschwerdewert: 3.000 €.
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