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4 U 130/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-25, 4 U 130/19
4 U 130/19Obergericht25.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 4 U 130/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0225.4U130.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
1.Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 04.10.2019 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.03.2020 .
2.Der Streitwert wird für die erste und zweite Instanz auf bis 10.000 Euro festgesetzt.
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