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4 U 72/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-28, 4 U 72/18
4 U 72/18Obergericht28.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-28
Aktenzeichen: 4 U 72/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0228.4U72.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Juli 2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 9 O 310/17, teilweise, nämlich hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 14% und die Beklagte zu 86%.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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