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5 U 110/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-12, 5 U 110/19
5 U 110/19Obergericht12.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 5 U 110/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0312.5U110.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 6.3.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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