3 Kart 166/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-07, 3 Kart 166/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-07, 3 Kart 166/17
3 Kart 166/17Obergericht07.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 166/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-07
Aktenzeichen: 3 Kart 166/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0317.3KART166.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.11.2017 (BK9-16/8012-K17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Bundesnetzagentur werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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