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Kart 1/20 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-17, Kart 1/20 (V)
Kart 1/20 (V)Obergericht17.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-17
Aktenzeichen: Kart 1/20 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0317.KART1.20V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Die Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde der Beschwerdeführerin wird verworfen.
II. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat darüber hinaus dem Bundeskartellamt die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 40.000 Euro festgesetzt.
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