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1 RBs 182/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-24, 1 RBs 182/19
1 RBs 182/19Obergericht24.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-24
Aktenzeichen: 1 RBs 182/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0324.1RBS182.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Auf den Antrag des Betroffenen auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, wird der Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 14. August 2019 aufgehoben.
Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 9. Mai 2019 zuzulassen, wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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