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20 U 158/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-16, 20 U 158/16
20 U 158/16Obergericht16.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-16
Aktenzeichen: 20 U 158/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0416.20U158.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufungen der Klägerin und der Drittwiderbeklagten gegen das am 1. Dezember 2016 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Abweisung hinsichtlich der mit Schriftsatz vom 9. Dezember 2019 erfolgten Klageerweiterung als unzulässig erfolgt.
Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 40% und die Drittwiderbeklagte zu 60%.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin und der Drittwiderbeklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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