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3 Wx 14/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-17, 3 Wx 14/20
3 Wx 14/20Obergericht17.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-17
Aktenzeichen: 3 Wx 14/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0417.3WX14.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Der Beschluss des Grundbuchamtes vom 19. Dezember 2019 wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht aus den im Beschluss vom 19. Dezember 2019 angeführten Gründen zurückzuweisen.
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