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2 W 9/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-29, 2 W 9/20
2 W 9/20Obergericht29.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 2 W 9/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0429.2W9.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I.
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerinnen gegen den Zwangsmittelbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Schuldnerinnen auferlegt.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird in Bezug auf jede einzelne Schuldnerin auf 12.500,- € festgesetzt.
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