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18 U 120/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-05-13, 18 U 120/17
18 U 120/17Obergericht13.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-13
Aktenzeichen: 18 U 120/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0513.18U120.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.08.2017 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (Az. 41 O 55/16) abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 315.484,20 € nebst 5% Zinsen seit dem 07.05.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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