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3 WF 29/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-05-19, 3 WF 29/20
3 WF 29/20Obergericht19.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-19
Aktenzeichen: 3 WF 29/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0519.3WF29.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Familiensenat
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Kleve vom 03.01.2020 (19 FH 8/19) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert beträgt: 13.804,-- €.
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