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2 U 20/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-17, 2 U 20/20
2 U 20/20Obergericht17.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 2 U 20/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0617.2U20.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Der Antrag der Beklagten vom 8. Mai 2020 in der Fassung des Antrags vom 27. Mai 2020, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2020 (Az. 4c O 44/18), jedenfalls die Vollstreckung der ihre Verurteilung zur Unterlassung, Vernichtung und zum Rückruf betreffenden Urteilsaussprüche (Tenor zu Ziff. 1.1, 3. und 4.), ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
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