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15 U 65/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-18, 15 U 65/19
15 U 65/19Obergericht18.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-18
Aktenzeichen: 15 U 65/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0618.15U65.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25.04.2019 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das vorliegende Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von EUR 400.000,- abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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