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20 U 35/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-18, 20 U 35/19
20 U 35/19Obergericht18.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-18
Aktenzeichen: 20 U 35/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0618.20U35.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. März 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf – Az. 34 O 75/18 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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