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U (Kart) 3/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-07-08, U (Kart) 3/20
U (Kart) 3/20Obergericht08.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-08
Aktenzeichen: U (Kart) 3/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0708.U.KART3.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Dezember 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund – 8 O 41/18 (Kart) – wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils bzw. des angefochtenen Urteils jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.
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