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18 U 405/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-07-15, 18 U 405/19
18 U 405/19Obergericht15.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: 18 U 405/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0715.18U405.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 06.08.2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (Az. 8 O 150/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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