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24 U 195/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-07-23, 24 U 195/20
24 U 195/20Obergericht23.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-23
Aktenzeichen: 24 U 195/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0723.24U195.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 22.01.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg (3 O 59/13)
wird als unzulässig verworfen.
Die Anträge auf Bestellung eines Notanwalts und Gewährung von Prozesskostenhilfe werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
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