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20 U 27/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-01, 20 U 27/19
20 U 27/19Obergericht01.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-01
Aktenzeichen: 20 U 27/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0901.20U27.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.02.2019 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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