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U (Kart) 4/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-07, U (Kart) 4/20
U (Kart) 4/20Obergericht07.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-07
Aktenzeichen: U (Kart) 4/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0907.U.KART4.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 4. März 2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – 8 O 2/20 Kart – in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 11. März 2020 abgeändert. Die einstweilige Verfügung vom 12. Februar 2020 wird aufgehoben, und der Antrag auf ihren Erlass wird zurückgewiesen.
II.
Die Verfügungskläger tragen die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz und des Berufungsverfahrens.
III.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 500.000 € festgesetzt.
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