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3 Kart 761/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-16, 3 Kart 761/19
3 Kart 761/19Obergericht16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 3 Kart 761/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0916.3KART761.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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