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3 Kart 706/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-30, 3 Kart 706/19
3 Kart 706/19Obergericht30.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-30
Aktenzeichen: 3 Kart 706/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0930.3KART706.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.
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