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3 WF 102/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-23, 3 WF 102/20
3 WF 102/20Obergericht23.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-23
Aktenzeichen: 3 WF 102/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1023.3WF102.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Die Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 17.07.2020 und der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Verfahrenswertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 10.07.2020 – 4 F 312/18 - werden zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet (§ 59 Abs. 3 FamGKG).
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