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Kart 13/20 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-30, Kart 13/20 (V)
Kart 13/20 (V)Obergericht30.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-30
Aktenzeichen: Kart 13/20 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1130.KART13.20V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Auf den Antrag zu 2. der Antragstellerinnen aus dem Schriftsatz vom 30. November 2020 wird die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerden gegen die Aussprüche in den Ziffern 1. bis 3. des Beschlusses des Bundeskartellamts vom 6. Februar 2019 (B6-22/16) vorläufig und bis zur Entscheidung des Senats über den Antrag zu 1. aus demselben Schriftsatz angeordnet.
II.
Das Bundeskartellamt und der Beigeladene erhalten bis zum 23. Januar 2021 Gelegenheit, zum Antrag zu 1. der Antragstellerinnen vom 30. November 2020 Stellung zu nehmen.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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