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6 U 352/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-01-14, 6 U 352/20
6 U 352/20Obergericht14.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-14
Aktenzeichen: 6 U 352/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0114.6U352.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 16.09.2019 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (41 O 56/20) wird hinsichtlich des Hilfsantrags als unzulässig verworfen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die durch dieses Verfahren veranlassten Kosten der Nebenintervenientin zu 2) trägt der Verfügungskläger; die durch das Berufungsverfahren veranlassten Kosten des Nebenintervenienten zu 1) trägt dieser selbst.
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