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20 U 269/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-11, 20 U 269/20
20 U 269/20Obergericht11.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: 20 U 269/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0311.20U269.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 07. August 2020 – 38 O 216/19 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung vom 06. November 2019 wird aufgehoben.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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