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16 U 269/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-16, 16 U 269/20
16 U 269/20Obergericht16.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-16
Aktenzeichen: 16 U 269/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0316.16U269.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Juli 2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 11 O 267/19 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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