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Verg 9/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-29, Verg 9/21
Verg 9/21Obergericht29.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-29
Aktenzeichen: Verg 9/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0329.VERG9.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 24. Februar 2021 – VK 66/20-L – bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
Der Beschluss des Senats vom 24. März 2021 ist gegenstandslos.
Die Antragsgegner werden gebeten, die Erteilung eines Zuschlags zeitnah mitzuteilen.
Der Akteneinsichtsantrag der Antragstellerin wird abgelehnt.
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