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6 U 8/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-04-06, 6 U 8/21
6 U 8/21Obergericht06.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-06
Aktenzeichen: 6 U 8/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0406.6U8.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger gegen das am 11.12.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (1 O 196/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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