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3 Kart 256/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-12, 3 Kart 256/20
3 Kart 256/20Obergericht12.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 3 Kart 256/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0512.3KART256.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.
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