Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
III-2 Ws 78-79/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-18, III-2 Ws 78-79/21
III-2 Ws 78-79/21Obergericht18.05.2021
StPO §§ 87 Abs. 2, 89 JVEG § 2 Abs. 4, Nr. 103 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 Eine Liquidationspraxis, bei welcher der durchschnittliche Obduktionsfall ausgeblendet und der besonders schwierige Obduktionsfall zur Regel erhoben wird, widerspricht evident den abgestuften Honorarbestimmungen des JVEG und rechtfertigt keinen Vertrauensschutz gegenüber dem Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zu viel gezahlter Vergütung. OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat Beschluss vom 18. Mai 2021, III-2 Ws 78-79/21
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: III-2 Ws 78-79/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0518.III2WS78.79.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
StPO §§ 87 Abs. 2, 89
JVEG § 2 Abs. 4, Nr. 103 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1
Eine Liquidationspraxis, bei welcher der durchschnittliche Obduktionsfall ausgeblendet und der besonders schwierige Obduktionsfall zur Regel erhoben wird, widerspricht evident den abgestuften Honorarbestimmungen des JVEG und rechtfertigt keinen Vertrauensschutz gegenüber dem Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zu viel gezahlter Vergütung.
OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat
Beschluss vom 18. Mai 2021, III-2 Ws 78-79/21
Die Beschwerden werden als unbegründet verworfen.
Die Beschwerdeverfahren sind gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.