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Verg 13/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-19, Verg 13/21
Verg 13/21Obergericht19.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: Verg 13/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0519.VERG13.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. März 2021 – VK 1 – 4/21 – bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
Der Beschluss des Senats vom 31. März 2021 ist gegenstandslos.
Der auf den 26. Mai 2021 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung wird zunächst aufgehoben. Der Antragstellerin wird aufgegeben, binnen zwei Wochen zu erklären, ob das Verfahren fortgesetzt werden soll und ob in diesem Fall ggf. Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren besteht.
Die Antragsgegnerin wird gebeten, die Erteilung eines Zuschlags zeitnah mitzuteilen.
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