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U (Kart) 1/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-07, U (Kart) 1/21
U (Kart) 1/21Obergericht07.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-07
Aktenzeichen: U (Kart) 1/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0707.U.KART1.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 20. Januar 2021 – 8 O 20/20 [Kart] – wird zurückgewiesen.
II.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der durch die Nebenintervention der Streithelferin verursachten Kosten, die der Streithelferin auferlegt werden.
III.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 500.000 € festgesetzt.
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