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23 U 108/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-13, 23 U 108/20
23 U 108/20Obergericht13.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-13
Aktenzeichen: 23 U 108/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0713.23U108.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.04.2020 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte oder die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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