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24 U 361/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-13, 24 U 361/20
24 U 361/20Obergericht13.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-13
Aktenzeichen: 24 U 361/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0713.24U361.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 10. September 2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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