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13 U 95/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-08-25, 13 U 95/21
13 U 95/21Obergericht25.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-25
Aktenzeichen: 13 U 95/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0825.13U95.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
I.Die Berufung des Klägers gegen das am 19.04.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird als unzulässig verworfen.
II.Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
IV.Das vorstehend genannte Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden.
V.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 35.000,00 € festgesetzt.
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