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3 Wx 125/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-09-06, 3 Wx 125/21
3 Wx 125/21Obergericht06.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-06
Aktenzeichen: 3 Wx 125/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0906.3WX125.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
I.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 26. Mai 2021 (MO-8392-9) aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag des Notars…….. vom 9. Juni 2020 auf Löschung des Nacherbenvermerks unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
II.
Die dem Beteiligten zu 1. in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen fallen dem Beteiligten zu 2. zur Last. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.
Der Beschwerdewert wird auf 30.000 Euro festgesetzt.
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