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15 W 6/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-09-21, 15 W 6/21
15 W 6/21Obergericht21.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-21
Aktenzeichen: 15 W 6/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0921.15W6.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 4c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11.01.2021 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – dahingehend abgeändert, dass der angefochtene Beschluss insgesamt wie folgt gefasst wird:
1.
Das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. A. vom 22.01.2020 sowie die zugehörigen Anlagen werden der Antragstellerin nur in der Fassung und dem Umfang gemäß der Anlage G 2 zum Schriftsatz der Antragstellerin vom 08.02.2021 zur Kenntnis gegeben.
2.
Rechtsanwalt Dr. B., Rechtsanwältin C. sowie Patentanwalt Dr. D. werden im Umfang von Ziffer 1 von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden.
3.
Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Herausgabe des schriftlichen Gutachtens an sie persönlich zurückgewiesen.
II.
Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin zu 70 % und der Antragsgegnerin zu 30 % auferlegt.
IV.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
V.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 25.000,00 €.
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