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20 U 131/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-01-27, 20 U 131/20
20 U 131/20Obergericht27.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-27
Aktenzeichen: 20 U 131/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0127.20U131.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Januar 2020 verkündete Urteil der 14 c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 14c O 69/19 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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