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15 U 5/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-02-03, 15 U 5/21
15 U 5/21Obergericht03.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 15 U 5/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0203.15U5.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Dezember 2020 verkündeteUrteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,00 EURfestgesetzt.
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