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2 U 25/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-02-07, 2 U 25/21
2 U 25/21Obergericht07.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-07
Aktenzeichen: 2 U 25/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0207.2U25.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Auf die Berufung wird das am 15. Juli 2021 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert:
Die einstweilige Verfügung der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2020 (Az.: 4c O 75/20) wird aufgehoben.
Der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt die Verfügungsklägerin.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,- € festgesetzt.
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