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23 U 61/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-03-14, 23 U 61/21
23 U 61/21Obergericht14.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-14
Aktenzeichen: 23 U 61/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0314.23U61.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass eine Zurückweisung ihrer Berufung gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichterin – vom 12.01.2021 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO in Betracht kommt.
Sie erhält Gelegenheit, zu diesem Hinweis bis zum
14.03.2022
Stellung zu nehmen.
Innerhalb der Frist besteht auch Gelegenheit mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird. Im Fall einer Rücknahme reduzieren sich die Gebühren für das Verfahren im Allgemeinen von 4,0 auf 2,0.
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