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7 U 123/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-04-22, 7 U 123/21
7 U 123/21Obergericht22.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-22
Aktenzeichen: 7 U 123/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0422.7U123.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 07.01.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat der Beklagte zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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