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22 U 206/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-05-05, 22 U 206/21
22 U 206/21Obergericht05.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-05
Aktenzeichen: 22 U 206/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0505.22U206.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 13.09.2021 (Az. 11 O 331/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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