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15 U 50/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-06-22, 15 U 50/21
15 U 50/21Obergericht22.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-22
Aktenzeichen: 15 U 50/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0622.15U50.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.07.2021 verkündete Urteil der 4c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
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