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10 U 192/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-06-23, 10 U 192/21
10 U 192/21Obergericht23.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-23
Aktenzeichen: 10 U 192/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0623.10U192.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.07.2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.
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