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7 UF 67/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-09-16, 7 UF 67/22
7 UF 67/22Obergericht16.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-16
Aktenzeichen: 7 UF 67/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0916.7UF67.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
I.
Der Wiedereinsetzungsantrag des Antragsgegners vom 15.06.2022 wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 07.04.2022 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Neuss vom 07.04.2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 10.000,00 EUR festgesetzt.
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