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7 UF 104/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-09-20, 7 UF 104/21
7 UF 104/21Obergericht20.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-20
Aktenzeichen: 7 UF 104/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0920.7UF104.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
I.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 12.05.2021 wird als unzulässig verworfen.
II.
Die Antragstellerin wird ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 12.05.2021 für verlustig erklärt.
III.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner zu 90 % und der Antragstellerin zu 10 % auferlegt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.280,00 € festgesetzt.
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